Praxisverträge sind Maßarbeit und keine Konfektionsware

Eine Praxis zu erwerben, eine Kooperation einzugehen sind Schritte mit weitreichenden Konsequenzen für Ihr Vermögen, Ihren geschäftlichen Erfolg und Ihre private Lebensplanung.
  • Kaum noch überschaubare Regelungen im Heilberufebereich
  • Strafrechtliche Risiken durch obergerichtliche Entscheidungen
  • Sich ständig verändernde gesetzliche Regelungen im Steuerrecht

erfordern daher eine qualifizierte Beratung sowie fachübergreifende und individuelle Gestaltung von Verträgen im Heilberufebereich.

Spezialisierung und langjährige Praxis

Als Partnerin der Sozietät Möller Theobald Jung Zenger berät Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht Sabrina Rokuss seit 14 Jahren Ärzte und andere Angehörige von Heilberufen.


Tragfähige Existenzgründungen (wie etwa Praxiskäufe, die Beteiligung an oder die Bildung von Kooperationen) einerseits, sowie Nachfolge- planungen (wie z.B. Praxisverkäufe, Auseinander- setzungen von Kooperationen oder der Austieg aus einer Gemeinschaftspraxis) andererseits sollten unbedingt von einem spezialisierten rechtlichen Experten begleitet werden.


"Musterverträge", die dem juristischen Laien auf den ersten Blick als die ausreichende (und günstige) Lösung erscheinen, geben dem Ratsuchenden eher "Steine statt Brot" und sind als Grundlage für Entscheidungen dieser Tragweite gänzlich ungeeignet. Sie vermögen dem Leser allenfalls einen ersten Einblick über einzelne Inhalte derartiger Verträgen geben. Die individuelle Situation der Vertragsbeteiligten kann ein solch allgemeines Mittel jedoch naturgemäß weder erfassen noch regeln; einmal ganz abgesehen davon, dass sie zudem oftmals in steuerlicher Hinsicht hoffnungslos veraltet sind.

Noch problematischer kann es  jedoch  für den Arzt werden, der sich bei diesen unternehmerischen Entscheidungen überhaupt nicht rechtlich beraten lässt. Das ist vergleichbar mit dem  altbekannten Kauf der "Katze im Sack":   Zu spät wird deutlich, dass wesentliche Punkte nicht oder nicht zutreffend, nicht einzelfallbezogen oder gar steuerschädlich geregelt wurden. Der finanzielle und oft auch existenzielle Schaden, der dadurch entsteht, ist um ein Vielfaches höher als diejenigen Aufwendungen, die für ein vernünftigs Vertragswerk aufzubringen gewesen wären.